Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Stand 16.10.2026

Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO gilt für Kunden des Pakets Scanner. Er wird mit der Buchung des Pakets Bestandteil des Vertrags über die Nutzung von Semafio, ohne dass es einer gesonderten Unterschrift bedarf. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Fassung als PDF; eine Anfrage an datenschutz@semafio.com genügt.

1. Parteien und Gegenstand

Der Vertrag gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der LEA Software UG (haftungsbeschränkt), c/o VERDURE GmbH, Hermannstr. 5A, 70178 Stuttgart (im Folgenden „Semafio“), als Auftragsverarbeiter.

Semafio prüft im Auftrag des Kunden dessen eingereichte Apps nach dem veröffentlichten Katalog. Dabei kann Semafio personenbezogene Daten verarbeiten, die die geprüfte App öffentlich ausliefert oder die im Bericht als Beleg für einen Befund stehen. Gegenstand dieses Vertrags sind nur diese Daten. Daten des Kunden selbst (Konto, Zahlung, Prüferlaubnis) verarbeitet Semafio als eigener Verantwortlicher nach der Datenschutzerklärung.

Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Pakets Scanner.

2. Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, Betroffene

Art und Zweck: automatische Prüfung der App auf Sicherheit, Datenschutz, KI-Verordnung, Betrieb und Recht; Erstellung des Berichts mit Befunden, Belegen und Korrektur-Prompts; Bereitstellung als PDF und auf der privaten Prüfseite.

Arten von Daten, soweit sie in der App öffentlich ausgeliefert werden:

Betroffene Personen: Beschäftigte und Ansprechpersonen des Kunden, Nutzer und Kunden der geprüften App sowie Personen, deren Daten die App öffentlich zugänglich macht.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Liefert eine App solche Daten ungeschützt aus, kann Semafio das nicht verhindern; Semafio speichert sie nicht und meldet nur den Befund.

3. Weisungen

Semafio verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt etwas anderes; in diesem Fall teilt Semafio dem Kunden diese Pflicht vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet. Als Weisung gelten dieser Vertrag, die Prüferlaubnis und die Einstellungen des Kunden im Konto. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform. Hält Semafio eine Weisung für rechtswidrig, weist Semafio den Kunden darauf hin.

4. Pflichten von Semafio

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde stimmt dem Einsatz der Unterauftragsverarbeiter in Anlage 2 zu. Semafio verpflichtet sie vertraglich auf Pflichten, die diesem Vertrag entsprechen. Über die Hinzuziehung oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters informiert Semafio den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform. Der Kunde kann der Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Kann Semafio dem Widerspruch nicht abhelfen, kann der Kunde das Paket zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

6. Nachweise und Kontrollen

Semafio stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus diesem Vertrag nötig sind. Der Kunde oder ein von ihm beauftragter, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer kann die Einhaltung nach angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten überprüfen, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu stören. Vorrangig genügt eine Auskunft in Textform. Den Aufwand für Vor-Ort-Prüfungen kann Semafio angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Prüfung ergibt einen Verstoß von Semafio.

7. Löschung und Rückgabe

Der Kunde kann Apps und damit alle zugehörigen Scans, Befunde und Berichte jederzeit selbst im Konto löschen und Berichte vorher als PDF exportieren. Nach Ende des Pakets bleiben die Daten im Konto gespeichert, bis der Kunde Apps oder Konto löscht oder Semafio in Textform zur Löschung anweist; Semafio löscht dann unverzüglich, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Das Protokoll der Prüferlaubnis betrifft Daten des Kunden selbst und richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Er reicht nur Apps ein, über die er verfügt oder für deren Prüfung er berechtigt ist, und informiert Semafio unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung bemerkt.

9. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO, im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Zutritt und Zugang

  • Betrieb in Rechenzentren des Hosters in der EU mit dessen physischen Schutzmaßnahmen
  • Administrativer Zugang nur über verschlüsselte Verbindungen und persönliche Zugangsdaten
  • Die Datenbank ist nicht aus dem Internet erreichbar

Zugriff

  • Passwörter nur als Hash gespeichert; Zwei-Faktor-Anmeldung für Kunden verfügbar
  • Daten eines Kontos sind nur für dieses Konto abrufbar (Trennung über die Kontokennung in allen Abfragen)
  • Private Prüfseiten nur über einen zufälligen, geheimen Link erreichbar, für Suchmaschinen gesperrt, jederzeit widerrufbar

Weitergabe

  • Übertragung ausschließlich verschlüsselt per TLS
  • Kommunikation zwischen Web-App und Scan-Worker mit HMAC-Signatur und Zeitstempel; der Worker hat keinen Zugang zur Datenbank

Eingabekontrolle

  • Protokoll jeder Prüferlaubnis mit Zeitpunkt, Konto, E-Mail-Adresse, Wortlaut und Version
  • Protokoll von Löschungen und administrativen Aktionen, ohne Inhalte aus Scans
  • Jeder Scan mit Zeitstempel, Konto, Katalogversion und Version der Prüfsoftware

Datenminimierung

  • Bei Supabase-Prüfungen werden nur Tabellennamen und das Ergebnis „lesbar ja oder nein“ gespeichert, keine Inhalte
  • Bei der Browser-Prüfung werden nur Namen und Eigenschaften von Cookies gespeichert, keine Werte
  • Inhalte ausgelieferter Skripte werden nicht dauerhaft gespeichert, nur die Messergebnisse
  • An OSV (osv.dev) werden nur Paketnamen und Versionen übermittelt

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Datensicherung der Datenbank [Verfahren und Turnus der Sicherung, z. B. tägliche Sicherung durch den Hoster]
  • Wiederholung abgebrochener Prüfaufträge; fällt der Scan-Worker aus, kennzeichnet der Bericht die betroffenen Prüfungen

Löschung

  • Kunden löschen Apps und Konto selbst im Konto; Scans und Befunde werden dabei mitgelöscht
  • Kostenlose Scans ohne Konto werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht

Überprüfung

  • Überprüfung der Maßnahmen bei jeder wesentlichen Änderung der Software oder der Infrastruktur

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt der Verarbeitung
Hostinger International Ltd., 61 Lordou Vironos Street, 6023 Larnaka, ZypernHosting der Web-App und der Datenbank (MySQL), E-Mail (SMTP)Rechenzentrum Frankfurt am Main (EU)
Hostinger International Ltd. (wie oben)Virtueller Server (VPS) für den Scan-Worker der Browser-Prüfung[Standort des VPS, z. B. Frankfurt am Main]

Keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses Vertrags sind:

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